Ab der U5 erhalten Sie den Hinweis Ihres Kinderarztes zur Frühuntersuchung, Ihr Kind beim Zahnarzt vorzustellen.

 

Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen oder Schleimhaut

  • U5  (  6. -  7. Lebensmonat)
  • U6  (10. - 12. Lebensmonat)

Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut

  • U7  ( 21. - 24. Lebensmonat)

zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

  • U7a (34. - 36. Lebensmonat)
  • U8   (46. - 48. Lebensmonat)
  • U9   (60. - 64. Lebensmonat)

 

 
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